Die Tarife für die Betreuung werden auf Grund des steuerbaren Nettoeinkommens beider im gleichen Haushalt lebenden Elternteile, unabhängig vom Zivilstand berechnet. Dabei kommt das Nettoeinkommen der letzten vorhandenen, vom Kanton validierten Steuererklärung zum Tragen.

Die Tarifeinstufung erfolgt einmal jährlich im Monat August. Bei einem Tarifstufenwechsel wird rückwirkend kein Betrag zurückerstattet.

Für Familien aus Gemeinden ohne Vereinbarung mit der KITA Purzelzwärg sowie alle kurzfristigen Anmeldungen wird der höchste Tarif in Rechnung gestellt.

Die Kosten sind inklusive Z’Vieri, Frühstück und Mittagessen. Das Z’Vieri, das Frühstück und das Mittagessen werden in der KITA zubereitet. Für die Verpflegung der Kleinkinder sind die Eltern verantwortlich.

Der Geschwisterrabatt beträgt 15% für jedes weitere Kind und ist nicht kumulierbar.

Die detaillierten Tarife und Preise sind der Tarifordnung zu entnehmen.